Mit Jahresbeginn ist ein Kooperationsvertrag in Kraft getreten, der eine engere Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde (seit 1859) und dem Bergischen Zahnärzteverein (seit 1896) regelt. Damit haben zwei Organisationen zusammen gefunden, die sich schon seit weit über hundert Jahren für die gleichen Ziele einsetzen, die eine auf nationaler, die andere auf regionaler Basis. Ein Vorteil für die vielen Mitglieder ist die Regelung, die jeweiligen Jahrestagungen zu Mitglieder-Bedingungen buchen zu können – eine fruchtbare Maßnahme, von der alle Seiten nur profitieren können.
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