29. September 2018
Deutsches Rotes Kreuz Wuppertal
Erste-Hilfe-Lehrgang nach BGV A5 „Erste Hilfe“
Kurs
Samstag, 29.09.2018 - 9:00 bis 17:00 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Wuppertal
Humboldtstraße 20
42283 Wuppertal
Diese Veranstaltung wird von der Berufsgenossenschaft finanziert.
Unkostenbeitrag für Verpflegung: | |
Angestellte von Mitgliedern des BZÄV und der ZGiH | 10,00 € |
Angestellte von Nichtmitgliedern | 10,00 € |
Nach der Anmeldung beim Bergischen Zahnärzteverein müssen die Teilnehmerinnen über das Kostenübernahme-Formular der BGW registriert werden.
Wählen Sie bitte bei Art der Maßnahme "Fortbildung" aus. Bei Ort der Maßnahme tragen Sie bitte "DRK-KV Wuppertal e.V." ein.
Lassen Sie sich zum Schluss die Kostenübernahme-Bescheinigung ausdrucken und bringen Sie diese zum Kurs mit! Ohne Bescheinigung können Sie nicht am Kurs teilnehmen!
Die BGW zahlt nicht für Auszubildende!
Dieser Lehrgang ist ein Grundlehrgang und für alle Mitarbeiterinnen gedacht, die diesen Lehrgang noch nie absolviert haben, oder deren letzter Erste-Hilfe-Lehrgang bzw. Erste-Hilfe-Training länger als zwei Jahre zurückliegt. Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort nach § 8a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), d. h. in den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus.
Wer diesen Lehrgang abgeschlossen hat ist für mindestens zwei Jahre von der Berufsgenossenschaft als „Ersthelfer“ anerkannt. Danach muss alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training durchgeführt werden um weiterhin „Ersthelfer“ zu bleiben.
Gegenstand der Ausbildung sind die mit den Berufsgenossenschaften abgestimmten Ausbildungsinhalte. Die Ausbildung enthält die Herz-Lungen-Wiederbelebung in der 1-Helfer-Methode.
Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung nach BGV A5 ausgestellt.
Der Lehrgang findet an einem Samstag statt und umfasst insgesamt 8 Stunden. Wir haben Verpflegung für die Pause organisiert und berechnen Ihnen dafür € 10,- pro Teilnehmerin.